Wenn Sie es nicht selbst erledigen, brauchen Sie eine für den Arbeitsschutz beauftrage Person. Beauftragen Sie diese Person schriftlich und kontrollieren Sie sein/ihr Vorgehen.
Sie können sich durch Ihre Berufsgenossenschaft ausbilden lassen und (bei kleineren Betrieben) die Angelegenheiten in Sachen Arbeitsschutz selbst erledigen.
Praktikabel ist das jedoch nicht, denn das Thema ist komplex und unterliegt einem stetigen Wandel.
Alternativ dazu bemühen Sie sich um eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Vergessen Sie nicht, sich um einen Betriebsarzt zu kümmern.
In kleineren Unternehmen reicht es unter Umständen schon aus,
einen geeigneten Arzt zu benennen.
Lassen Sie sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit einen Entwurf Ihrer Gefährsungsbeurteilung erstellen und vervollständigen Sie diesen Entwurf gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern.
Lassen Sie sich selbst und Ihre Mitarbeiter regelmäßig sowie nach Handlungsbedarf schulen und unterweisen. Dokumentieren Sie diese Aktivitäten.
Organisieren Sie die Erste Hilfe und das Vorgehen in Notfallsituationen,
wie z.B. bei Bränden.
Verfolgen und beurteilen Sie die Wirksamkeit Ihrer getroffenen Schutzmaßnahmen.